Mindestanforderung

Dieser Artikel erläutert den Begriff Mindestanforderung im Allgemeinen; zu Mindestanforderungen als Instrument der deutschen Bankenaufsicht siehe Mindestanforderungen.

Als Mindestanforderungen bezeichnet man allgemein die Anforderungen an technische wie nichttechnische Systeme, Produkte, Dienstleistungen, Services oder Prozesss, die zur Erreichung von vordefinierten Mindestzielen (Minimalbedingungen) erforderlich sind. Mindestanforderungen in Form von Mindestzielen dienen beispielsweise der Erlangung von Sicherheit, Rechtssicherheit und Prozessfähigkeit oder zur Definition von Kundenanforderungen, die zum Erreichen der Kundenzufriedenheit erforderlich sind.

[Bearbeiten] Mindestanforderungen in der Technik

In der Konstruktion wie beim Technischen Zeichnen definieren Toleranzen die Mindestanforderungen an Genauigkeit, Oberflächenbeschaffenheit, Form und Lage. Die Verlustfunktion nach Taguchi Gen’ichi definiert jede Abweichung von definierten Sollwerten auch innerhalb gegebener Toleranzen als geldwerten Verlust und definiert damit den Sollwert als Mindestanforderung (Optimum).

Bei Software werden Mindestanforderungen an die Hardware gestellt, damit diese fehlerfrei funktioniert.


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