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LösegeldUnter Lösegeld versteht man einen Geldbetrag, der als Gegenleistung zur Freilassung von Geiseln gefordert wird.
[Bearbeiten] Lösegelder in der HistorieSchon in der Antike war es üblich, Lösegeld für Gefangene zu erpressen. So geriet der römische Feldherr Julius Caesar in die Hände von Seeräubern. Nachdem er durch Zahlung einer Summe von 20 Talenten freigekommen war, führte er eine Flotte gegen die Piraten und nahm diese selbst gefangen. Das geschichtlich wohl höchste Lösegeld forderte der spanische Eroberer Francisco Pizarro im Jahre 1533 für die Freilassung des Inka-Häuptlings Atahualpa, den er in der Schlacht von Cajamarca gefangen genommen hatte: rund 25 Tonnen Gold und Silber. Bekannt ist auch die Gefangenschaft des englischen Königs Richard Löwenherz, die 1194 nach der Entrichtung eines immensen Lösegeldes von 6000 Eimern Silber endete. [Bearbeiten] Lösegelder in der GegenwartHeute werden Lösegelder hauptsächlich im Zusammenhang von Entführungen verlangt, sie haben mittels Ransomware allerdings inzwischen auch elektronische Medien wie das Internet erreicht. In manchen Ländern gehört die Einforderung von Lösegeldern zur organisierten Kriminalität. Das Land mit den gegenwärtig häufigsten Auftreten von Entführungsfällen zwecks Erpressung von Lösegeld ist das südamerikanische Kolumbien. Die wohl spektakulärsten Lösegeld-Forderungen in Deutschland betrafen:
[Bearbeiten] Lösegeld in der BibelAuch in der Bibel ist von einem Lösegeld die Rede (Markus 10,45; 1. Timotheus 2,5f). Damit ist die Lebenshingabe Jesu Christi in den Tod zur Erlösung der Menschen gemeint. An wen dieses Lösegeld bezahlt wird, bleibt im biblischen Kontext offen. In der Auslegungsgeschichte wurden u. a. genannt: Gott, dem durch den Tod Jesu das vollkommene Sühnopfer dargebracht wird, der Teufel und der Tod, aus deren Gewalt die Menschen freigekauft werden. Ebenso bleibt offen, wovon die Menschen erlöst werden. Im Zusammenhang der neutestamentlichen Theologie ist vor allem an die Erlösung von Sünde und Tod zu denken. [Bearbeiten] Lösegeld im deutschen SteuerrechtLösegeldzahlungen können als außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Sie müssen dabei die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten: Diese richtet sich nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, Kinderzahl und Familienstatus. [Bearbeiten] Lösegeld- bzw. EntführungsversicherungSeit 1998 bieten einige deutsche Versicherungen spezielle Lösegeldversicherungen an. Sie erstatten im Fall einer Geiselnahme das Lösegeld, zahlen aber auch Vermittler, Dolmetscher sowie Psychiater und Ärzte zur Nachbetreuung. Einige Versicherungen beteiligen sich zudem an den Kosten für Sicherheitstrainings ihrer Kunden.[Vgl. Frederik Obermaier: Das Geschäft mit der Angst: http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/863/159432/] [Bearbeiten] Zitate
[Bearbeiten] Siehe auch |